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Umweltgerechte Entsorgung

Abfalldefinition

im Detail und als Download

Abfall ist nicht gleich Abfall

Abfälle im Sinn des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Der Beitrag des Recyclings zur Schonung von Rohstoffen und Energie ist unbestritten. Aus Bauschutt wird eine Straßentragschicht, Altholz geht in die Produktion von Spanplatten, aus Kunststoffabfällen entstehen Parkbänke oder Spielplatzbeläge, aus Altpapier wird Zeitungspapier und Verpackungsfolie kann als Müllsack wiederverwendet werden.

Mit dieser Abfalldefinition möchten wir Ihnen einen kleinen Ratgeber an die Hand geben, der Ihnen die verschiedenen Abfallarten etwas näher erläutert.

Altholz AI-AIII AVV 170201

Abfallbeschreibung:

Holzabfälle werden nach der Altholzverordnung in verschiedene Kategorien unterteilt. Altholz AI – unbehandeltes Holz wie z. B. Schnittholz, Paletten, Scheitholz, Späne. Altholz AII – verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel wie z.B. Spanplatten, Sperrholzplatten, Palettenholz, Transportkisten aus Holz. Altholz AIII - Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, darunter zählen z.B. Möbel mit Beschichtungen, Paletten mit Verbundmaterialien.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen und Altholz der Kategorie AIV.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Änderung auf Sperrmüll oder Baustellenmischabfall vor. Sollten sich im Container Holzabfälle der Kategorie A IV befinden, wird der gesamte Containerinhalt als Holz A IV gewertet und entsprechend berechnet.

Altholz AIV AVV 170204*

Abfallbeschreibung:

Holz AIV ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Als Holz AIV bezeichnet man kontaminiertes Holz aus dem Außenbereich, also Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde wie z.B. Tür- und Fensterholz auch mit Glas, Konstruktionshölzer (z.B. aus dem Dachbereich), imprägniertes Holz, getränkte Zäune und Eisenbahnschwellen.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen, außer Holz AI-AIII.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Änderung auf Sperrmüll oder Baustellenmischabfall vor.

Die kostenpflichtigen Begleitpapiere für gefährliche Abfälle erhalten Sie von unseren Fahrern oder mit Erhalt der Rechnung.

Bei einem Anfall von mehr als 20 Tonnen pro Baustelle ist die Erstellung eines Einzelentsorgungsnachweises notwendig. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.

Sollte sich die Menge gefährlicher Abfälle auf mehr als 2T im Kalenderjahr (unabhängig einer Baustelle) belaufen, ist die Beantragung einer Erzeugernummer (gewerbliche Kunden) notwendig.

Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge: https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antrag_Abfallerzeugernummer.pdf

Landeshauptstadt Dresden: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abfallerzeugernummern.php

Landkreis Meissen: http://www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/Informationsblatt_zur_Abfallerzeugernummer.pdf

Asbest (fest gebunden) AVV 170605*

Abfallbeschreibung:

Asbest ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Asbesthaltige Baustoffe wurden im Innen- und Außenbereich verwendet. Beispiele für fest gebundene Asbestprodukte: Eternit- bzw. Welleternitplatten, Innenverkleidungen, Ausbauplatten, Versorgungsleitungen (Wasser und Abwasser) Blumenkästen, Trennwandbau, Rohre und Lüftungskanalbau.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:

Asbest darf nicht lose im Container verladen werden. Die asbesthaltigen Abfälle müssen in sogenannte BigBags (Plattenbigbags für ca. 12 Platten oder BigBags mit den Maßen 90x90x100) staubfrei verpackt werden. Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Beladung hat sortenrein zu erfolgen, ansonsten kann der Abtransport verweigert werden.

Die kostenpflichtigen Begleitpapiere für gefährliche Abfälle erhalten Sie von unseren Fahrern oder mit Erhalt der Rechnung.

Bei einem Anfall von mehr als 20 Tonnen pro Baustelle ist die Erstellung eines Einzelentsorgungsnachweises notwendig. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.

Sollte sich die Menge gefährlicher Abfälle auf mehr als 2T im Kalenderjahr (unabhängig einer Baustelle) belaufen, ist die Beantragung einer Erzeugernummer (gewerbliche Kunden) notwendig.

Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge: https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antrag_Abfallerzeugernummer.pdf

Landeshauptstadt Dresden: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abfallerzeugernummern.php

Landkreis Meissen: http://www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/Informationsblatt_zur_Abfallerzeugernummer.pdf

Asbest (schwach gebunden) AVV 170601*

Abfallbeschreibung:

Asbest ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Produkte mit schwach gebundenem Asbest sind für Mensch und Umwelt besonders gefährlich. Der Asbestanteil in den Werkstoffen liegt meist bei über 60% und damit wesentlich höher als bei anderen Asbestprodukten. Die Asbestfasern können bei schwach gebundenem Asbest durch die wenig bestehende Bindung sehr leicht freigesetzt werden. Leicht gebundener Asbest ist in folgenden Bauteilen zu finden: Füllmaterial für Brandschutztüren und Brandschutzklappen, Gipse und Putze, Heizungsisolation, Heizkessel-Dämmtechnik, Verkleidung von Nachtstrom-Speicheröfen, Elektroinstallationen, Dichtungsmaterial für Rohrleitungsflansche, Stopfbuchsenmaterial, Asbestschnüre und Asbestbänder, Heizkörpernischen, unterhängte Decken, Brandschutzverkleidungen, Schutzschichten auf Trägern, Streben und Stützen von Stahl oder Stahlbeton, Fußbodenbeläge (Cushion-Vinyl-Beläge), Asbesthartfliesen

Asbest darf nicht lose im Container verladen werden. Die asbesthaltigen Abfälle müssen in sogenannte BigBags staubfrei verpackt werden. Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Beladung hat sortenrein zu erfolgen, ansonsten kann der Abtransport verweigert werden.

Die kostenpflichtigen Begleitpapiere für gefährliche Abfälle erhalten Sie von unseren Fahrern oder mit Erhalt der Rechnung.

Bei einem Anfall von mehr als 20 Tonnen pro Baustelle ist die Erstellung eines Einzelentsorgungsnachweises notwendig. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.

Sollte sich die Menge gefährlicher Abfälle auf mehr als 2T im Kalenderjahr (unabhängig einer Baustelle) belaufen, ist die Beantragung einer Erzeugernummer (gewerbliche Kunden) notwendig.

Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge: https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antrag_Abfallerzeugernummer.pdf

Landeshauptstadt Dresden: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abfallerzeugernummern.php

Landkreis Meissen: http://www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/Informationsblatt_zur_Abfallerzeugernummer.pdf

Baustellenmischabfall AVV 170904

Abfallbeschreibung:

Baustellenmischabfall kann, im Gegensatz zum Bauschutt, auch nicht mineralische Materialien wie Holzreste, Tapeten, Plastik, Folie, Kunststoff, Sauerkrautplatten (zementgebundene Holzfaserplatten), Glas enthalten.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

AIV-Holz, teerhaltige Dachpappe, Styropor, asbesthaltige Baustoffe, Farben und Lacke, Flüssigkeiten, Chemikalien, Elektronikschrott, Haushaltsmüll, gefährliche Dämmstoffe, leicht entzündliche Stoffe und sonstige gefährliche Stoffe.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch Styropor behalten wir uns die Erhebung von Sortiergebühren vor.

Bauschutt AVV 170107

Abfallbeschreibung:

Bauschutt enthält reine mineralische Materialien und fällt bei Neu- und Umbauarbeiten, Abbruch-, Ausbau- und Sanierungsarbeiten an. Bauschutt kann Fliesen, Ziegel, Keramik, Schiefer, Beton, Mörtel und Putzreste enthalten.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Sämtliche nicht mineralische Abfälle wie Styropor, Dämmmaterialien, teerhaltige Materialien, asbesthaltige Materialien, Strohmatten, Holzreste und Gas-, bzw. Porenbeton, Gips, Ofenschutt, Rabitzdraht.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Umdeklarierung auf Baustellenmischabfall vor. Bitte beachten Sie, dass ab einer Menge von 50 t oder 40 m³ je Anfallstelle eine Deklarationsanalyse nach LAGA notwendig ist. Für eine Analytik setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Beton AVV 170101 bewehrt / unbewehrt

Abfallbeschreibung:

Betonteile, Betonplatten, Betonaufbruch bis zu einer Kantenlänge von max. 0,60mx0,60mx0,60m. Bei größeren Abmessungen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Bauschutt, Erdaushub, Beton mit teerhaltigen Anhaftungen oder Styroporanhaftungen, Dämmmaterialien, Gas- bzw. Porenbeton, Gips, Ofenschutt, asbesthaltige Materialien, Strohmatten, Holzreste.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Umdeklarierung auf Bauschutt oder Baustellenmischabfall vor. Bitte beachten Sie, dass ab einer Menge von 50 t oder 40 m³ je Anfallstelle eine Deklarationsanalyse nach LAGA notwendig ist. Für eine Analytik setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Dachpappe bitumenhaltig AVV 170302

Abfallbeschreibung:

Bitumengetränkte Pappe, die als Feuchtigkeitssperre in oder auf Bauteilen dient. Seit den 1970iger Jahren wird Bitumen verwendet.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien kann der Abtransport verweigert werden.

Dachpappe teerhaltig AVV 170303*

Abfallbeschreibung:

Dachpappe teerhaltig ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Teerhaltige Dachpappen sind meist Dachbahnen, die vor 1975 hergestellt worden sind. Man kann also davon ausgehen, dass die Dachpappen auf älteren Dächern teerhaltig sind.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Beladung des Containers hat sortenrein zu erfolgen, bei Verunreinigung mit anderen Abfällen kann der Abtransport verweigert werden.

Es muss eine Deklarationsanalyse für Baustellen ab einer Menge von 20 t hinsichtlich der Asbestfreiheit und KMF vorliegen oder kostenpflichtig erstellt werden. Für eine Analytik setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Die kostenpflichtigen Begleitpapiere für gefährliche Abfälle erhalten Sie von unseren Fahrern oder mit Erhalt der Rechnung.

Bei einem Anfall von mehr als 20 Tonnen pro Baustelle ist die Erstellung eines Einzelentsorgungsnachweises notwendig. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.

Sollte sich die Menge gefährlicher Abfälle auf mehr als 2T im Kalenderjahr (unabhängig einer Baustelle) belaufen, ist die Beantragung einer Erzeugernummer (gewerbliche Kunden) notwendig.

Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge: https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antrag_Abfallerzeugernummer.pdf

Landeshauptstadt Dresden: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abfallerzeugernummern.php

Landkreis Meissen: http://www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/Informationsblatt_zur_Abfallerzeugernummer.pdf

 

Dämmmaterial asbesthaltig AVV 170601*

Abfallbeschreibung:

Dämmmaterial mit Asbest ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Dämmmaterial mit Asbest wurde lange Zeit als unbedenklich eingestuft und gerade aufgrund ihrer Robustheit und Hitzebeständigkeit eingesetzt. Alte Isolierungen von Heizungsrohren bestehen fast ausschließlich aus diesem Material. Auch Elektroheizungen wurden noch bis in die 90er Jahre mit dem gefährlichen Material gedämmt.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Asbesthaltige Dämmung darf nicht lose im Container verladen werden. Das Material muss in entsprechend deklarierten reißfesten Big Bags verpackt werden. Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Beladung des Containers hat sortenrein zu erfolgen.

Die kostenpflichtigen Begleitpapiere für gefährliche Abfälle erhalten Sie von unseren Fahrern oder mit Erhalt der Rechnung.

Bei einem Anfall von mehr als 20 Tonnen pro Baustelle ist die Erstellung eines Einzelentsorgungsnachweises notwendig. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.

Sollte sich die Menge gefährlicher Abfälle auf mehr als 2 t im Kalenderjahr (unabhängig einer Baustelle) belaufen, ist die Beantragung einer Erzeugernummer (gewerbliche Kunden) notwendig.

Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge: https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antrag_Abfallerzeugernummer.pdf

Landeshauptstadt Dresden: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abfallerzeugernummern.php

Landkreis Meissen: http://www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/Informationsblatt_zur_Abfallerzeugernummer.pdf

Mineralwolle ungefährlich AVV 170604

Abfallbeschreibung:

Mineralwolle aus Glas-, Stein- oder Schlackenwolle oder auch Keramikfaserprodukte gehört zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten. Sie finden Verwendung als Wärme- und Schallisolierung oder auch als Brandschutzprodukt. Seit dem Jahr 2000 dürfen nur noch neue Produkte verarbeitet werden, die nach Gefahrstoffverordnung als unbedenklich gelten (karzinogenfrei).

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Die Mineralwolle darf nicht lose im Container verladen werden und muss in reißfesten KMF-Säcken oder Big Bags verpackt werden. Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Beladung des Containers hat sortenrein zu erfolgen.

Mineralwolle gefährlich AVV 170603*

Abfallbeschreibung:

Mineralwolle gefährlich ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen! Mineralwolle aus Glas-, Stein- oder Schlackenwolle oder auch Keramikfaserprodukte gehört zu den künstlich hergestellten anorganischen Faserprodukten (KMF). Sie finden Verwendung als Wärme- und Schallisolierung oder auch als Brandschutzprodukt. Grundsätzlich muss bei vor 1996 produziertem Dämmmaterial von schädlichen Verunreinigungen ausgegangen werden.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Die Mineralwolle darf nicht lose im Container verladen werden und muss in entsprechend deklarierte reißfeste KMF-Säcken oder Big Bags verpackt werden. Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Beladung des Containers hat sortenrein zu erfolgen.

Die kostenpflichtigen Begleitpapiere für gefährliche Abfälle erhalten Sie von unseren Fahrern oder mit Erhalt der Rechnung.

Bei einem Anfall von mehr als 20 Tonnen pro Baustelle ist die Erstellung eines Einzelentsorgungsnachweises notwendig. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung.

Sollte sich die Menge gefährlicher Abfälle auf mehr als 2 t im Kalenderjahr (unabhängig einer Baustelle) belaufen, ist die Beantragung einer Erzeugernummer (gewerbliche Kunden) notwendig.

Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge: https://www.landratsamt-pirna.de/download/Antrag_Abfallerzeugernummer.pdf

Landeshauptstadt Dresden: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abfallerzeugernummern.php

Landkreis Meissen: http://www.kreis-meissen.org/download/Landratsamt/Informationsblatt_zur_Abfallerzeugernummer.pdf

Erdaushub – Boden und Steine AVV 170504

Abfallbeschreibung:

Bodenaushub, der zum Teil auch Natursteine beinhalten kann. Das Material fällt bei Tiefbauarbeiten z. B. beim Aushub von Baugruben an.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Umdeklarierung als Bauschutt oder Baustellenmischabfall vor. Bitte beachten Sie, dass ab einer Menge von 50 t oder 40 m³ je Anfallstelle eine Deklarationsanalyse nach LAGA notwendig ist. Für eine Analytik setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

Gas-, bzw. Porenbeton (Silton, Yton) AVV 170802

Abfallbeschreibung:

Aus Gas- bzw. Porenbeton werden Mauersteine wie Block- und Plansteine und Fertigbauteile wie Wand-, Dach- und Deckenplatten gefertigt.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Umdeklarierung als Baustellenmischabfall vor.

Gipskarton AVV 170802

Abfallbeschreibung:

Gipskarton ist ein mineralischer Baustoff aus Gips, der meist im Trocken- bzw. Akustikbau Anwendung findet.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen u. a. auch kein Gas- bzw. Porenbeton (Silton, Yton) und Rabitzdraht.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Umdeklarierung als Baustellenmischabfall vor.

Strauch- und Baumschnitt / Gras und Laub AVV 200201

Abfallbeschreibung:

Das Material fällt in Parkanlagen, Straßenmeistereien, und Gartenanlagen an und wird als kompostierbarer Grünabfall bezeichnet. Darunter fallen Gras, Laub, Heu, Stroh, Hecken- bzw. Strauchschnitt und Äste bis zu einem Durchmesser von max. 10 cm.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Baumstubben, Wurzeln und Äste > 10 cm Durchmesser, Bio- und sämtliche andere Abfälle.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Beladung des Containers hat sortenrein zu erfolgen. Bei Verunreinigungen durch ausgeschlossene Materialien behalten wir uns die Umdeklarierung als Baustellenmischabfall vor.

Gewerbeabfall – gemischte Siedlungsabfälle AVV 200301

Abfallbeschreibung:

Gemischter Siedlungsabfall fällt bei Gewerbebetrieben an. Dieser Abfall kann Gemische aus Holz, Folie, Metalle, Papier, Pappe, Kunststoff, Verbundverpackungen und Textilien enthalten.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

AIV-Holz, teerhaltige Dachpappe, Styropor, asbesthaltige Baustoffe, Farben und Lacke, Flüssigkeiten, Chemikalien, Elektronikschrott, Haushaltsmüll, gefährliche Dämmstoffe, leicht entzündliche Stoffe und sonstige gefährliche Stoffe.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch Styropor behalten wir uns die Erhebung von Sortiergebühren vor. Bei Verunreinigung weiterer ausgeschlossener Materialien kann der Abtransport verweigert werden.

Sperrmüll AVV 200307

Abfallbeschreibung:

Sperrmüll sind sperrige Gegenstände, die bei Entrümpelungsmaßnahmen in Wohnungen, Büros oder Ladeneinrichtungen anfallen und aufgrund ihrer Größe nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden können. Hierunter zählen Tische, Stühle, Schränke, Fußbodenbeläge, Textilien, Hausrat. Matratzen werden gesondert berechnet.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

AIV-Holz, teerhaltige Dachpappe, Styropor, asbesthaltige Baustoffe, Farben und Lacke, Flüssigkeiten, Chemikalien, Elektronikschrott, Haushaltsmüll, gefährliche Dämmstoffe, leicht entzündliche Stoffe, Batterien, Altreifen, mineralische Abfälle und sonstige gefährliche Stoffe.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Bei Verunreinigungen durch Styropor behalten wir uns die Erhebung von Sortiergebühren vor. Bei Verunreinigung weiterer ausgeschlossener Materialien kann der Abtransport verweigert werden.

Styropor, Styrodur, geschäumte Dämmung aus Rückbau AVV 170604 – auch HBCD-haltig

Abfallbeschreibung:

Dämmmaterial, das hauptsächlich bei der Wärmedämmung auf Dach und Fassade Verwendung findet.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante lose befüllen, keine Verpackung notwendig. Die Beladung des Containers hat sortenrein zu erfolgen.

Styropor, Styrodur, Polystyrol – ausschließlich Verschnitt von Neuware AVV 170604

Abfallbeschreibung:

Dämmmaterial - Neuware oder Neuverschnitte ohne jegliche Fremdanhaftung.

Nicht entsorgt werden dürfen bei dieser Fraktion:

Alle anderen Arten von Abfällen.

Zu beachten ist:

Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen. Die Beladung hat in transparenten Foliesäcke zu erfolgen. Entsprechende Säcke können bei uns käuflich erworben werden. Bei Verunreinigung ausgeschlossener Materialien kann der Abtransport verweigert werden.

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